WICHTIGER HINWEIS: Am 10.03.2025 haben wir unsere Nutzungsbedingungen aktualisiert. Bitte nehmen Sie sich Zeit, insbesondere die Punkte III bis VI sorgfältig zu lesen und zu beachten.
Außerdem möchten wir nochmals auf den Bildnachweis hinweisen: Bitte geben Sie bei Verwendung des Bildmaterials die Quelle LSB NRW e.V. sowie den in der Bilddatenbank genannten Namen des*der Fotograf*in wie folgt an:
: © LSB NRW / Name des*der Fotograf*in.
Der Quellennachweis muss entweder direkt auf dem oder an dem Bild bzw. in unmittelbarer Nähe zum Bild erfolgen, mit einer eindeutigen Zuordnung. Diese Pflicht zur Quellenangabe gilt auch dann, wenn das Bild bearbeitet wurde.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Bilddatenbank des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
PräambelDer Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, (nachfolgend LSB NRW) ist der Dachverband des gemeinnützigen Sports in NRW. Er versteht sich auch als Dienstleister seiner Mitgliedsorganisationen sowie der knapp 17.450 Sportvereine in NRW. Zu diesem Zweck stellt er insbesondere Sportvereinen, Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden in NRW sowie Journalisten eine Bilddatenbank zur Verfügung, die es registrierten Nutzern ermöglicht, nach Fotos und/oder Videos (nachfolgend Bildmaterial) aus der Welt des Sports zu recherchieren, sich diese anzusehen und zu bestimmten Zwecken unentgeltlich zu nutzen.
I. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung der Bilddatenbank des LSB NRW. Mit Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars und durch Anklicken des Feldes „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ stimmt der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und erkennt an, diese gelesen und verstanden zu haben.
II. Registrierung und Vertragsschluss - Die Nutzung der Bilddatenbank des LSB setzt eine Registrierung des*der Nutzer*in voraus. Der*Die Nutzer*in ist verpflichtet, die im Registrierungsformular vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen. Der LSB NRW behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben des*der Nutzer*in zu überprüfen und sich die Angaben nachweisen zu lassen.
- Mit Absendung der Daten im Registrierungsformular gibt der*die Nutzer*in gegenüber dem LSB NRW ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages für die Bilddatenbank ab.
- Der LSB behält sich vor, die Registrierung des*der Nutzer*in ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits registrierte Nutzer*innen von der Nutzung auszuschließen. Ein Anspruch des*der Nutzer*in auf Zugang zu der Bilddatenbank des LSB NRW besteht nicht.
- Sobald der LSB NRW das Angebot auf Registrierung des*der Nutzer*in annimmt, erhält der*die Nutzer*in eine Bestätigung per E-Mail mit den Registrierungs- und Zugangsdaten. Mit Zugang dieser E-Mail kommt zwischen dem LSB und dem*der Nutzer*in der Nutzungsvertrag für die Bilddatenbank zustande.
- Der*Die Nutzer*in hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem*der Nutzer*in die Zugangsdaten abhandengekommen oder besteht der Verdacht, dass seine*ihre Zugangsdaten von einem unberechtigten Dritten genutzt werden, hat er*sie dies dem LSB NRW unverzüglich mitzuteilen.
III. Erlaubte Nutzungen Der LSB NRW gewährt dem*der registrierten Nutzer*in kostenfrei eine einfache und nicht übertragbare Lizenz an dem Bildmaterial in der Bilddatenbank für folgende Zwecke:
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für bzw. über den gemeinnützigen Sport in Print- und Onlinemedien (Internetseiten und Internetportale, Social-Media-Plattformen, Zeitungs- und Zeitschriftenberichte, Publikationen in Vereins- und Verbandszeitschriften sowie Verbandsmagazinen),
- für nicht-kommerzielle Institutionen und Vereinigungen auch zu nachfolgenden Werbezwecken: Bewerbung von Qualifizierungsangeboten, Kampagnen zur Mitgliedergewinnung, Ankündigung von Veranstaltungen und Wettbewerben.
Die in der Bilddatenbank enthaltenen Bildinformationen und etwaige Nutzungsbeschränkungen sind zu beachten. Der*Die Nutzer*in trägt die Verantwortung für eine eventuelle Betextung des Bildmaterials.
IV. Untersagte Nutzungen Nutzungen des Bildmaterials, welche über die erlaubten Nutzungen gemäß Ziffer III.) hinausgehen, sind unzulässig. In Zweifelsfällen ist der*die Nutzer*in gehalten, die beabsichtigte Nutzung des Bildmaterials mit dem LSB NRW zu klären. Nicht gestattet ist insbesondere:
- die kommerzielle / werbliche Nutzung des Bildmaterials, sofern nicht ausnahmsweise gem. Ziffer III gestattet,
- die elektronische Speicherung des Bildmaterials zur Eigenarchivierung,
- die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte,
- eine Bearbeitung des Bildmaterials, die über die Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung) oder über eine Korrektur von Farb- und Tonwerten sowie einer Korrektur von Kontrast- und Helligkeitswerten hinausgeht. Untersagte Nutzungen beinhalten insbesondere ein Abzeichnen, Nachfotografieren, Farbveränderungen oder die Verwendung von Montagetechniken. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Zustimmung des LSB NRW in Schrift- oder Textform.
- die Nutzung des Bildmaterials in einem sinnentstellenden oder sittenwidrigen Kontext ist ebenso untersagt wie die Nutzung in einem Kontext, der keinen Bezug zur bildlichen Darstellung aufweist. Gleichfalls untersagt sind auch alle Nutzungen, die zu einer Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnten. Insbesondere darf das Bildmaterial nicht in einem Umfeld genutzt werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte aufweist.
V. Rechterückruf / Widerruf bei PersonenfotosSoweit das Bildmaterial einzelne Personen oder Personengruppen zeigt, besteht die Möglichkeit, dass die abgebildeten Personen etwaig erteilte Einwilligungen zur Veröffentlichung des Bildmaterials mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. In diesen Fällen darf das Bildmaterial durch den*die registrierte*n Nutzer*in nicht weiter genutzt werden. Im Falle eines solchen Widerrufs wird der LSB NRW den*der registrierte*n Nutzer*in informieren und diese*r ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die weitere Nutzung unverzüglich unterbleibt. Dies kann ggf. auch zur Folge haben, dass kostenintensiv hergestelltes Werbematerial rechtlich nicht weiter genutzt werden darf. Eine Haftung des LSB NRW besteht in diesen Fällen nicht.
VI. Quellen- und Urheberbenennung1. Der*Die Nutzer*in hat bei jeder Verwendung des Bildmaterials die Quelle LSB NRW e.V. sowie den in der Bilddatenbank genannten Namen des Fotografen wie folgt anzugeben:
© LSB NRW / Name der*der Fotograf*inDer Quellennachweis muss am Bild selbst oder in unmittelbarer Nähe des Bildes mit eindeutiger Zuordnung zum Bild erfolgen. Die Pflicht zur Quellenangabe besteht auch, wenn das Bild bearbeitet wurde.
VII. Sperrung von Nutzer*innenIm Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat der LSB NRW das Recht, den Zugang des*der Nutzer*in zur Datenbank zu sperren. Dem*Der gesperrten Nutzer*in ist es untersagt, sich unter einem anderen Nutzerprofil erneut zu registrieren oder die Datenbank in sonstiger Weise zu nutzen.
VIII. Kündigung Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch den*die Nutzer*in als auch durch den LSB NRW durch Kündigung des Nutzungsvertrags in Text- oder Schriftform mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
IX. DatenbankrechtDas in der Bilddatenbank des LSB NRW abrufbare Bildmaterial stellt insgesamt eine urheberrechtlich geschützte Datenbank dar. Es ist verboten, diese Datenbank ohne Zustimmung des LSB NRW in ihrer Struktur ganz oder auch nur teilweise zu übernehmen oder zu bearbeiten.
X. Rechte Dritter - Die Presse ist bei der Nutzung des Materials insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.
- Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung des LSB NRW, dass auch die abgebildeten Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten ihre Einwilligung zu einer Nutzung des Bildmaterials, insbesondere zur öffentlichen Zugänglichmachung oder zur Vervielfältigung, erteilt haben. Sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt, ist dies in der Bilddatenbank vermerkt.
- Die Einhaltung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter, insbesondere abgebildeter Personen, obliegt grundsätzlich dem*der registrierten Nutzer*in. Er*Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Eine Schadensersatzpflicht des LSB NRW ist in diesen Fällen nicht gegeben.
XI. Haftung- Der LSB NRW übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bildbeschreibungen in der Datenbank.
- Der LSB NRW haftet nicht für die Verletzung anderweitiger Rechte wie Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte oder Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken, Anlagen oder Gebäuden. Bei der Verletzung solcher Rechte ist allein der*die Nutzer*in etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Er*Sie stellt den LSB NRW insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Die Haftung des LSB NRW, sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der LSB NRW für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
XII. Schlussbestimmungen- Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.